Eine Karde ist am Abnehmer (7) mit einer optoelektronischen Einrichtung (20A; 20B) zum Überwachen der Vliesqualität versehen. Die Einrichtung (20A) kann einen Abstand (S) von mindestens 20 mm. von der Mantelfläche (7A) des Abnehmers (7) aufweisen, um abzusichern, dass die Vliesqualität nicht durch die Einrichtung selbst beeinträchtigt wird. Als Alternative kann die Einrichtung (20B) einem Vliesleitelement (16) zugeordnet werden, das unabhängig von der Einrichtung eine Funktion in Zusammenhang mit der Vliesverarbeitung und/oder des Vliestransportes ausübt.