摘要 |
Bei einer Bremsanlage mit zumindest zwei Bremskreisen (4a+4), vorzugsweise Diagonalbremskreisen für Vorder-(22,8) und Hinterräder (16,14), die an einem Hauptbremszylinder (1) angeschlossen sind, soll zwischen Hauptbremszylinder (1) und jeweilige Radbremszylinder der Vorder- bzw. Hinterräder eine Antiblockier-Regeleinheit (10,12) bestehend zumindest aus einem Magnetventil (5) und einer Rückförderpumpe (19) eingeschaltet sein. Ferner ist zwischen einer Anschlußleitung zur Antiblockier-Regeleinheit und einer Bremsleitung zu den Hinterrädern eine Regeleinheit (12) vorgesehen, über welche ein Hinterrad mit dem jeweils anderen Bremskreis druckbezogen verbindbar ist. In der Regeleinheit ist zumindest ein Kolben (23) bewegbar gelagert, welcher jeweils zwei Räume voneinander trennt, wobei der eine Raum an die Anschlußleitung des einen Bremskreises angeschlossen ist, während der andere Raum mit dem anderen Bremskreis bzw. dessen Anschlußleitung in Verbindung steht.
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