Eine Batteriemoduleinheit (1) für eine Stromversorgungsvorrichtung ist so ausgelegt, dass der Wert der Klebefestigkeit (J1) zwischen einer Endplatte (16) und einem äußersten Band (26a) und der Wert der Klebefestigkeit (J2) zwischen einem Batteriemodul (10) und dem äußersten Band (26A) größer als oder gleich wie die minimal erforderliche Festigkeit zum Halten des Batteriemoduls (10) und ungefähr die minimal erforderliche Festigkeit sind. Als ein Ergebnis fällt das Batteriemodul (10) in einem normal gehaltenen Zustand nicht ab und die Endplatte (16) kann zur Zeit der Überarbeitung einfach von dem Batteriemodul (10) abgezogen werden.