摘要 |
<p>2.1 Bei der Überprüfung von Geräten der Schutzklasse II muß zwischen berührbaren leitfähigen Teilen und Erde der Ableitstrom gemessen werden. Besteht eine niederohmige Verbindung zum Netz, so wird ein das Meßgerät schützendes Strombegrenzungselement (R1,S1) ansprechen und es fehlt dann eine den Fehlerfall signalisierende Anzeige. 2.2 Um trotz des im Meßstromkreis (R1,R2,V3,V4,R5) reduzierten Stromes eine Überstromanzeige zu erhalten, ist ein Stromnebenzweig (V1,V2,R3,R4) gebildet, der das Strombegrenzungselement (R1,S1) überbrückt und bei Überschreiten eines Grenzwertes dem Eingang (C,D) einer Meßvorrichtung (M) ein Signal zuführt, das eine Überlaufanzeige bewirkt. 2.3 Die Meßschaltung ist prinzipiell für alle Strommessungen geeignet, bei denen mit einer gefährlichen Spannung gerechnet werden muß, wie das z.B. bei Ableitstrommessungen der Fall ist. <IMAGE></p> |