摘要 |
Leuchtenanordnung (10), insbesondere zur Beleuchtung in oder bei Gebäuden (40), wobei die Leuchtenanordnung einen oder mehrere der folgenden Bestandteile enthält: wenigstens eine tragbare Leuchte (12), die einen Korpus (16) und eine Leuchtmittelanordnung (14) aufweist, wenigstens einen mit der Leuchte (12) verbundenen und aufladbaren Energiespeicher (20), der dazu ausgebildet ist, die Leuchtmittelanordnung (14) der Leuchte (12) mit elektrischem Strom zu versorgen, und wenigstens eine Ladeeinrichtung (22), die zum Aufladen des Energiespeichers (20) ausgebildet ist, wobei der Energiespeicher (20) mittels einer Schnittstellenanordnung (26) an die Ladeeinrichtung (22) anschließbar ist, um den Energiespeicher (20) aufzuladen und/oder um die Leuchtmittelanordnung (14) mit Strom zu versorgen, und von der Ladeeinrichtung (22) trennbar ist, um die Leuchte (12) bedarfsweise an einen beliebigen zu beleuchtenden Ort (BP) zu tragen |