摘要 |
Scheinwerferanordnung (10) für ein Kraftfahrzeug, umfassend mindestens zwei unabhängig voneinander schaltbare Lichtquellen (17; 17', 17''; 40; 42) zum Aussenden von elektromagnetischer Strahlung, vorzugsweise in Form von für das menschliche Auge sichtbarem Licht, mindestens eine Primäroptik (18, 26; 18', 18''; 48) zum Bündeln der von den Lichtquellen (17, 17', 17''; 40, 42) ausgesandten Strahlung in einem Brennpunkt (34) oder einer Brennebene und eine Sekundäroptik zum Abbilden der durch die mindestens eine Primäroptik (18, 26; 18', 18''; 48) gebündelten Strahlung (30; 32) auf einer Fahrbahn vor dem Kraftfahrzeug, wobei die im Strahlengang der gebündelten Strahlung (30; 32) angeordnete Sekundäroptik als eine Zerstreuungslinse (20) ausgebildet ist, die zwischen der mindestens einen Primäroptik (18, 26; 18', 18''; 48) und dem Brennpunkt (34) bzw. der Brennebene der gebündelten Strahlung (30; 32) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine erste Lichtquelle (17; 40; 42) im Zusammenwirken mit einer ersten Primäroptik (18; 26; 48) und der Zerstreuungslinse (20) eine erste Teilfernlichtverteilung mit einer im Wesentlichen vertikalen Hell-Dunkel-Grenze (46) erzeugt und dass mindestens eine zweite Lichtquelle (17; 40; 42) im Zusammenwirken mit einer zweiten Primäroptik (18; 26; 48) und der Zerstreuungslinse (20) eine zweite Teilfernlichtverteilung mit einer im Wesentlichen vertikalen Hell-Dunkel-Grenze (46) erzeugt. |