摘要 |
Verwendung einer Walze mit folgenden Merkmalen: – drehbare Spreizwalze, welche auf ihrem Umfang mit Borsten (3.1) besetzt ist, deren über eine Walzenoberfläche ragenden Enden von einer darüber geführten laufenden Bahn (8) berührt werden, wobei – die Borsten (3.1) über ihre ganze aus dem Bürstengrundkörper (2) ragende Länge, von der Breitenmitte aus und in den Axialebenen der Walze betrachtet, schräg nach außen auf den jeweiligen Randbereich der laufenden Bahn (8) mit einem Neigungswinkel („gamma”) weisen, welcher sich unter dem Auflagedruck der laufenden Bahn (8) durch Verformung der Borsten (3.1) vergrößert, wobei – die Borsten (3.1) in den Bürstengrundkörper (2), von der Breitenmitte aus und in den Axialebenen der Walze betrachtet, schräg mit nach außen auf den jeweiligen Randbereich der laufenden Bahn (8) weisendem Neigungswinkel („gamma”) eingesetzt sind, wobei – die Borsten (3.1) zu Borstenbüscheln (3, 10, 11, 12, 23, 24) zusammengefasst auf dem Bürstengrundkörper (2) angebracht sind, wobei – die Spreizwalze aus mehreren einzelnen geraden Bürstengrundkörpern (2) besteht, die auf Mantellinien eines Walzengrundkörpers (1) montiert sind, wobei – der Neigungswinkel („gamma”), der in den Axialebenen der Walze liegt und die Schrägstellung der Borsten (3.1) gegenüber der in dem jeweiligen Radialschnitt des Borstengrundes liegenden Senkrechten nach außen angibt, zwischen 8° und 50° liegt, zum Spreizen einer laufenden Bahn (8) durch Ausübung von Spreizkräften quer zu einer Laufrichtung, wobei die laufende Bahn (8) über die sich drehende Walze geführt wird, welche zumindest an Endbereichen einer Bahnbreite mit Borsten (3.1) besetzt ist, wobei die laufende Bahn (8) berührend oder mit Umschlingung derart unter Druck über die Borstenenden der Walze geführt wird, dass sich der Neigungswinkel („gamma”) unter dem Auflagedruck der laufenden Bahn (8) durch Verformung der Borsten (3.1) vergrößert, wobei die laufende Bahn (8) unter Zugkraft über die Walze geführt wird, wobei die Walze frei drehbar ist und von der darüber geführten laufenden Bahn (8) mitgenommen wird. |