摘要 |
<p>Optische Messanordnung (1) zur Erfassung der lokalen Kraftbeanspruchung eines biegeweichen Objekts (2), umfassend–eine spektral breitbandige Lichtquelle (5) zur Emittierung spektral breitbandigen Lichts (a),–einen ersten Faser-Bragg-Gitter(FBG)-Sensor (7), dem das spektral breitbandige Licht (a) zugeführt ist und der daraus Licht (c) einer bestimmten ersten Wellenlänge (λ1) reflektiert, bei der das Reflexionsspektrum (R1) des ersten FBG-Sensors (7) ein Maximum besitzt,–einen ersten optischen Splitter (6), der zwischen der Lichtquelle (5) und dem ersten FBG-Sensor (7) angeordnet ist und der das von dem ersten FBG-Sensor (7) reflektierte Licht (c) auskoppelt,–einen zweitem Faser-Bragg-Gitter(FBG)-Sensor (9), dem das von dem ersten FBG-Sensor (7) reflektierte Licht (c) zugeführt ist und der Licht (e) einer bestimmten zweiten Wellenlänge (λ2) reflektiert, bei der das Reflexionsspektrum (R2) des zweiten FBG-Sensors (9) ein Maximum besitzt,–einen zweiten optischen Splitter (8), der zwischen dem ersten Splitter (6) und dem zweiten FBG-Sensor (9) angeordnet ist und der das von dem zweiten FBG-Sensor (9) reflektierte Licht (e) auskoppelt,–einen lichtempfindlichen Sensor (10) und eine mit diesem verbundene Auswerteeinheit (11, 12), wobei das von dem zweiten FBG-Sensor (9) reflektierte Licht (e) auf den lichtempfindlichen Sensor (10) geleitet ist und die Auswerteeinheit (11, 12) dazu eingerichtet ist, aus dem Sensorsignal des lichtempfindlichen Sensors (10) die Kraftbeanspruchung des Objekts (2) zu ermitteln, dadurch gekennzeichnet,–dass der erste FBG-Sensor (7) und der zweite FBG-Sensor (9) fest mit dem Objekt (2) derart verbunden sind, dass sich die Kraftbeanspruchung des Objekts (2) auf beide FBG-Sensoren (7, 9) überträgt,–dass sich die erste und die zweite Wellenlänge (λ1,λ2) derart unterscheiden, dass sich die Reflexionsspektren des ersten und des zweiten FBG-Sensors (7, 9) im kraftunbeanspruchten Zustand des Objekts (2) nur teilweise überlappen, und–dass die beiden FBG-Sensoren (7, 9) derart an oder in dem Objekt (2) angeordnet sind, dass sie entgegengesetzt wirkende Kräfte aufnehmen.</p> |