摘要 |
<p>Der Schutzanspruch 1 umfänglich Teigpresse (100) ist dadurch gekennzeichnet, dass ein (hier mit zylindrisch abdichtender Lauffläche) Oberformstempel (10), der mit Handkraft und/oder einer Hebelübersetzung am Druckstück mit integriertem Messelement (14) in das Formgehäuse (11) gepresst wird. Vorher wird eine knetbare Teigsubstanz in zylindrische Form gerollt und in dem integrierten Messelement (14) abgemessen und so in das Formgehäuse eingedrückt, dass es dem Oberformstempel (10) möglich wird den Teig weiter zu befördern. Ebenso wird der Teig bereits während des Förderns von dem Geometrieformelement Oberstempel (15) vorgeformt und im Druckraum (16) endgültig komprimiert. Dabei wird die Kontur des Geometrieformelements Oberstempel (15) an den Teig übergeben und die sich im Teig befindliche Luft entfernt.</p> |