摘要 |
Gemäß verschiedenen Ausführungsformen kann ein Träger (100) Folgendes aufweisen: eine Hohlkammer (104), die von einer Fläche (102s) des Trägers (100) beabstandet ist, und wenigstens eine Tragstruktur (108) innerhalb der Hohlkammer (104), welche ein erstes Gebiet (102a) des Trägers (100), das über der Hohlkammer (104) angeordnet ist, mit einem zweiten Gebiet (102b) des Trägers (100), das unter der Hohlkammer (104) angeordnet ist, verbindet, wobei zumindest ein Teil einer Fläche (108w) der wenigstens einen Tragstruktur (108) von einer Innenfläche (104w) der Hohlkammer (104) beabstandet ist und wobei die wenigstens eine Tragstruktur (108) ein elektrisch isolierendes Material aufweist. |