摘要 |
Leuchte (1) für öffentliche Bereiche wie Straßen, Plätze, Gleisbereiche u.dgl., mit einem Gehäuse (2) mit Leuchtenflanken (3, 3a, 3b, 3c) und einer Blendenbegrenzung (10) dadurch gekennzeichnet, dass die Blendenbegrenzung (10) mindestens einen Blendenabschnitt (13, 14) aufweist, welcher an mindestens einer Leuchtenflanke (3, 3a, 3b, 3c) des Gehäuses (2) der Leuchte (1) angeordnet ist. |