摘要 |
<p>Schnittstelle aus einer ersten ein Bearbeitungselement haltenden Baugruppe (20) und einer zweiten–das Bearbeitungselement tragenden oder aufweisenden–Baugruppe (90, 190), wobei das Bearbeitungselement ein Werkzeug (190) oder ein Werkzeughalter (90) mit eingesetztem Werkzeug (120) ist,–wobei die erste Baugruppe (20), die eine Mittellinie (39) aufweist, eine in axialer Richtung–in Richtung der zweiten Baugruppe (90, 190)–wirkende Anlagefläche (24) oder eine Gruppe aus mindestens drei in einer Ebene (24) liegende Kontaktstellen aufweist und–wobei die zweite Baugruppe (90, 190) mindestens eine in axialer Richtung–in Richtung der ersten Baugruppe (20)–wirkende Anlagefläche (93) oder eine Gruppe aus mindestens drei in einer Ebene (93) liegende Kontaktstellen zur Kontaktierung der Anlagefläche (24) oder korrespondieren Kontaktstellen der ersten Baugruppe (20) aufweist, dadurch gekennzeichnet,–dass die Ebene (24) und/oder die Ebene (93) mindestens von zwei Vollstrukturen (11, 118) geschnitten wird, die in entsprechende Hohlstrukturen (12, 13, 25), mit denen sie jeweils ein Strukturpaar (10) bilden, eingreifen,–dass jeweils ein Teil (11; 12, 13) eines Strukturpaares (10) in der ersten (20) oder der zweiten Baugruppe (90, 190) angeordnet ist,–dass bei der Verwendung von zwei Strukturpaaren (10) höchstens ein Strukturpaar (10) ein Teil (13) mit nur einem Freiheitsgrad (17) hat, dessen Richtung gegenüber der Mittellinie (39) in Radialrichtung (2) orientiert ist oder von dieser um bis zu ±45 Winkelgrade abweicht,–dass bei der Verwendung von drei und mehr Strukturpaaren (10) mindestens eines (10) oder alle Strukturpaare (10) keinen Freiheitsgrad aufweisen,–oder dass bei der Verwendung von drei und mehr Strukturpaaren (10) je ein Teil (13) einen Freiheitsgrad (17) aufweist, der gegenüber der Mittellinie (39) in Radialrichtung (2) orientiert ist, oder von dieser um bis zu ±45 Winkelgrade abweicht,–oder dass bei der Verwendung von drei und mehr Strukturpaaren (10) je ein Teil (13) einen Freiheitsgrad (17) aufweist, wobei mindestens zwei Freiheitsgrade (17) unterschiedliche Richtungen haben,–dass bei drei und mehr als drei auf einem Teilkreis äquidistant verteilt gelegenen Strukturpaaren mindestens eine Vollstruktur (11, 118) weglassbar ist und–dass bei zwei und mehr als zwei in den Ebenen (24, 93) gelegenen Strukturpaaren (10) mindestens zwei Strukturpaare (10) eine Gruppe bilden, die in mindestens zwei Positionen wechselweise anordenbar sind.</p> |