摘要 |
<p>Das Verfahren zur Reduzierung der Abhörmöglichkeit über das Internet umfasst: • wenigstens eine Speicherliste für Hostinformationen aller Hosts von wenigstens zwei Routen gemäß 1 (6). • wenigstens eine Geoliste gemäß 1 (7). • wenigstens einer Möglichkeit, manuell zwischen wichtigen und unwichtigen Teilen einer Datei zu selektieren. • wenigstens eine Möglichkeit, wichtige und unwichtige Teile in gesonderten Daten gemäß 1 (4) und (5) abzulegen. • wenigstens eine Möglichkeit, in einer gesonderten Metadatei 1 (8), Informationen derart zu speichern, dass die wichtigen und unwichtigen Teile am Empfangsort (B) wieder in der Reihenfolge der Ursprungsdatei (1) zusammengesetzt werden können. • wenigstens eine Möglichkeit, beim Provider des Empfängers B oder im Rechner des Empfängers B die Dateien gemäß 1 (4) und (5) auf Basis der Vorgaben der Metadatei 1 (8) derart zusammenzuführen, dass sich hieraus eine Datei ergibt, deren Inhalt mit dem Datensatz (1) identisch ist.</p> |