摘要 |
<p>Ein Messplatzsystem (2) zur Fahrzeugvermessung hat wenigstens zwei Messwertaufnehmer (10a, 10b, 10c, 10d), wobei jeder Messwertaufnehmer (10a, 10b, 10c, 10d) wenigstens eine Kamera (12a, 12b, 12c, 12d) und wenigstens ein Referenzsystem (14a, 14b, 14c, 14d) hat. Die Referenzsysteme (14a, 14b, 14c, 14d) sind dazu ausgebildet, wenigstens zwei Messwertaufnehmer (10a, 10b, 10c, 10d) auf der Grundlage einer Sichtverbindung (16a, 16b, 16c, 16d) zwischen den Referenzsystemen (14a, 14b, 14c, 14d) der beiden Messwertaufnehmer (10a, 10b, 10c, 10d) zueinander zu referenzieren. Das Messplatzsystem (2) weist wenigstens eine Referenzierungseinheit (22a, 22b, 22c, 22d) auf, die ausgebildet ist, in den von den Kameras (12a, 12b, 12c, 12d) aufgenommenen Bildern der Karosserie eines zu vermessenden Fahrzeugs (4) wenigsten ein Geometriedetail (20a, 20b, 20c, 20d) zu erkennen und die Referenzierung auf der Grundlage dieses wenigsten einen Geometriedetails (20a, 20b, 20c, 20d) vorzunehmen.</p> |