摘要 |
<p>Verbindungsanordnung (1) zwischen stirnseitig aneinander angrenzenden flächigen, insbesondere plattenförmigen, Bauteilen (2, 3), insbesondere zur Herstellung eines ebenen flächenbündigen Bodenbelags aus wenigstens zwei flächigen Bauteilen (2, 3), dadurch gekennzeichnet, dass die flächigen Bauteile (2, 3) jeweils eine erste Oberseite (5), eine parallel dazu verlaufende zweite Oberseite (6) sowie eine Stirnseite (4) aufweisen, dass die miteinander zu verbindenden flächigen Bauteile (2, 3) im stirnseitigen und damit randseitigen Angrenzungsbereich jeweils eine Rastgeometrie (8) mit einer randseitigen Nutausnehmung (9) und mit einem randseitigen Raststeg (10) aufweisen, dass die Rastgeometrien (8) der miteinander zu verbindenden flächigen Bauteile (2, 3) derart ausgebildet sind und einander so zugewandt sind, dass, zur Herstellung der Verbindungsanordnung (1) zwischen zwei flächigen Bauteilen (2, 3), die Rastgeometrie (8) des ersten flächigen Bauteils (3), bezogen auf die durch die miteinander verbundenen Bauteile gebildete Bauteilebene, im Wesentlichen von oben her und/oder im Wesentlichen in Vertikalrichtung gesehen nach unten auf die Rastgeometrie (8) des zweiten flächigen Bauteils (2) aufsetzbar und/oder aufsteckbar ist, wobei im verbundenen Zustand der flächigen Bauteile (2, 3) der Raststeg des ersten flächigen Bauteils (3) in die Nutausnehmung (9) des zweiten flächigen Bauteils (2) und entsprechend umgekehrt der Raststeg (10) des zweiten flächigen Bauteils (3) in die Nutausnehmung (9) des ersten flächigen Bauteils (2) eingreift, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass die Nutausnehmung (9) an jedem der flächigen Bauteile (2, 3) im Wesentlichen eine Negativform wenigstens eines Teilbereichs des Raststegs (10) desselben und/oder des anderen Bauteils (2, 3) ist und die, vorzugsweise wenigstens teilweise identisch ausgebildeten, Rastgeometrien (8) der miteinander zu verbindenen flächigen Bauteile (2, 3) einander dergestalt zugeordnet sind, dass die Nutausnehmungen (9) und die Raststege (10) im verbundenen Zustand der Bauteile (2, 3) form- und/oder konturangepasst ineinander eingreifen und/oder sich im Wesentlichen zu einem Vollmaterial ergänzen.</p> |