摘要 |
<p>Vorrichtung zur Ausführung eines Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2 für die Bereitstellung von Gebinden 2, insbesondere Kästen, vorzugsweise Getränkekisten, vollständig bestückt mit wiederverwendungsbestimmten Behältnissen (4'), insbesondere Gefäßen (4''), vorzugsweise Flaschen (4), eines für das Gebinde 2 spezifischen Typs, mit wenigstens einer Erfassungsstation (8) zur Erfassung ihr bereitgestellter beliebig mit Behältnissen (4') bestückten Gebinde (2) hinsichtlich deren jeweiliger Art und Bestückung mit Behältnissen (4'), deren Erfassungsdaten eine mit ihr signaltechnisch verbundenen Steuerungseinrichtung (10) in Steuersignale umwandelt zur Steuerung wenigstens einer mit ihr signaltechnisch verbundenen Fördereinrichtung (12) zum Fördern der Gebinde (2) und Behältnisse (4'), und wenigstens einer mit ihr signaltechnisch verbundenen Entnahmestation (14, 18) zur Entnahme von Behältnissen (4') der ihr durch die Fördereinrichtung (12) entlang einer Gebindeförderstrecke (16) zugeführten und durch die Erfassungsstation (8) als zulässig erfassten Gebinde (2), sowie wenigstens einer mit ihr signaltechnisch verbundenen Bestückungsstation (20) zur komplettierenden Bestückung der ihr durch die Fördereinrichtung (12) entlang wenigstens der Gebindeförderstrecke (16) zugeführten Gebinde (2) mit Behältnissen (4') eines für Gebinde (2) spezifischen Typs, wobei die Entnahmestation (14, 18) wenigstens eine erste Entnahmeeinrichtung (22, 22') und eine zweite Entnahmeeinrichtung (24, 24') aufweist, die jeweils in einer Entnahmeposition Behältnisse (4') eines ihr spezifisch zugeordneten Typs mittels ihres jeweiligen wenigstens einen Entnahmekopfes (26, 26', 28, 28') vollzählig entnimmt und diese Behältnisse (4') nach einem Wechsel in ihre jeweilige Übergabeposition einer ihrem Typ von Behältnissen (4') zugeordneten Führungsstrecke (30, 32, 34, 36) der Fördereinrichtung (12) übergibt, um Behältnisse (4') eines für die Bestückung eines Gebindes (2) zulässigen Typs entlang der Führungsstrecke (32, 34, 36) der Bestückungsstation (20) zuzuführen.</p> |