摘要 |
Die Erfindung betrifft einen Gebäudeabschluss (1) in sprengwirkungshemmender Ausführung, umfassend einen Blendrahmen (2), einen in dem Blendrahmen (2) um mindestens eine Drehachse (3, 3') mit Hilfe mindestens eines Beschlagelements (11) drehbar gelagerten Flügelrahmen (4), eine in dem Flügelrahmen (4) befestigte Füllung (5), eine den Flügelrahmen (4) an den Blendrahmen (2) oder an ein Befestigungselement (12) des Blendrahmens (2) koppelnde Rückhalteeinrichtung (14) in Form eines Zugmittels (15), das sowohl mit dem Flügelrahmen (4) als auch mit dem Blendrahmen (2) oder dem Befestigungselement (12) des Blendrahmens (2) in kraftübertragender Weise verbunden und in einem Schließzustand (10) des Flügelrahmens (4) von außerhalb des Gebäudeabschlusses (1) her unsichtbar in einem Falzbereich (18) zwischen dem Flügelrahmen (4) und dem Blendrahmen (2) angeordnet ist und eine solche Länge aufweist, dass der Flügelrahmen (4) von einem Schließzustand (10) durch Drehen um die Drehachse (3, 3') in einen Öffnungszustand überführbar ist, wobei im Falle eines sprengwirkungsbedingten Herausreißens des Flügelrahmens (4) aus dem Blendrahmen (2) der Flügelrahmen (4) mittels des dann eine Haltekraft übertragenden Zugmittels (15) in einer Fangposition in einem definierten Abstand zu dem Blendrahmen (2) haltbar ist. Um ohne den Ausbau des Blendrahmens (2) die Rückhalteeinrichtung (14) zu überprüfen oder zu erneuern, ist es gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen mindestens eine Manipulationsöffnung (24) in einem Blendrahmenschenkel (8) und/oder einem Flügelrahmenschenkel (9) einzuarbeiten, durch die hindurch das Zugmittel (15) mit diesem Blendrahmenschenkel (8) oder diesem Flügelrahmenschenkel (9) oder einem Befestigungselement (12) des Blendrahmens (2) oder einem Stoppelement (38) und/oder zwei Enden (17, 20) des Zugmittels (15) miteinander in kraftübertragender Weise verbindbar ist bzw. sind. Darüber hinaus ist ein Verschlusselement (25) vorgesehen, mit dem die mindestens eine Manipulationsöffnung (24) in dem Blendrahmenschenkel (8) und/oder Flügelrahmenschenkel (9) verschließbar ist, wobei das Verschlusselement (25) zu Zwecken einer der vorgenannten Manipulationen an dem Zugmittel (15) von der Manipulationsöffnung (24) entfernbar ist. |