摘要 |
Um den Logistik- und Sicherungsaufwand für Hohlladungen enthaltende Zerstörladungen (100) zur insbesondere berührungslosen Vernichtung von Kampfmitteln wesentlich zu verringern, schlägt die Erfindung vor, die Zerstörladung (100) nicht als fertig montierte Ladung vorzuhalten, d. h. zu lagern und transportieren, sondern alle nicht sicherheitsrelevanten Bauteile, wie das bevorzugt rohrförmige Gehäuseelement (2) der Zerstörladung (100), eine Hohlladungseinlage (5) und die zur Aufnahme des Zünders vorgesehene Kappe (6) bzw. Deckel (22), als Bausatz (1, 1') separat zu lagern und zu transportieren. Die Zerstörladung (100) wird dann erst vor Ort zusammen mit dem dort vorhandenen, für die Hohlladung erforderlichen Sprengstoff (12) und dem elektrischen Sprengzünder montiert, sofern der jeweils Sprengberechtigte bei Kampfmittelbeseitigungseinsätzen ihre Verwendung zum Ansprengen der Kampfmitteln für erforderlich hält. |