摘要 |
Ausgangsleistungssteuer/regelsystem für eine Brennkraftmaschine (10), die eine elektrische Drosselsteuervorrichtung (1, 8, 9, 12) zum elektrischen Steuern/Regeln eines Drosselventils (2), das eine der Maschine (10) zuzuführende Ansaugluftmenge steuert/regelt, sowie ein Gaspedal (18) enthält, wobei das Ausgangsleistungssteuer/regelsystem umfasst: ein Unsteuerbarkeitsbestimmungsmittel (12) zum Bestimmen, ob die elektrische Drosselsteuervorrichtung (1, 8, 9, 12) in einem Zustand ist oder nicht, in dem sie nicht zur Steuerung des Drosselventils (2) in der Lage ist; ein Erregungsunterbrechungsmittel (12) zum Unterbrechen der Erregung der elektrischen Drosselsteuervorrichtung (1, 8, 9, 12), wenn durch das Unsteuerbarkeitsbestimmungsmittel (12) bestimmt wird, dass die elektrische Drosselsteuervorrichtung (1, 8, 9, 12) in dem Zustand ist, in dem sie nicht zur Steuerung des Drosselventils (2) in der Lage ist; ein Standardöffnungshaltemittel (4) zum Halten einer Drosselöffnung (AP) des Drosselventils (2) auf einem Standardöffnungsgrad, wenn bestimmt wird, dass die elektrische Drosselsteuervorrichtung (1, 8, 9, 12) nicht zur Steuerung des Drosselventils (2) in der Lage ist; ein Drehzahlerfassungsmittel (15) zum Erfassen einer Drehzahl (NE) der Maschine (10); ein Lasterfassungsmittel (16) zum Erfassen der Last (PBA) an der Maschine (10); ein Basiszündzeitpunktberechnungsmittel (12) zum Berechnen eines Basiszündzeitpunkts (Θmap) gemäß der von dem Drehzahlerfassungsmittel (15) erfassten Drehzahl (NE) und der von dem Lasterfassungsmittel (16) erfassten Last (PBA) an der Maschine (10); und ein Gaspedalbetätigungsbetrag-Erfassungsmittel (17) zum Erfassen eines Betätigungsbetrags des Gaspedals (18); gekennzeichnet durch ein Zündzeitpunktbestimmungsmittel (12) zum Bestimmen des Zündzeitpunkts (Θig) der Maschine (10) durch Korrektur des Basiszündzeitpunkts (Θmap) gemäß dem erfassten Betätigungsbetrag des Gaspedals (18), wenn bestimmt wird, dass die elektrische Drosselsteuervorrichtung (1, 8, 9, 12) in einem Zustand ist, in dem sie nicht zur Steuerung des Drosselventils (2) in der Lage ist ... |