摘要 |
Netzwerksystem, bei dem eine elektronische Steuereinheit (nachfolgend als NV-konforme ECU bezeichnet) (101), die mit einer Netzwerkverwaltungs-(nachfolgend als NV bezeichnet)Funktion zur Verwaltung eines Normalzustands und eines Schlafzustands versehen ist, mit einer, mit einer NV-Funktion versehenen Gateway-Vorrichtung (102) über eine erste Kommunikationsleitung verbunden ist und eine elektronische Steuereinheit (nachfolgend als nicht-NV-konforme ECU bezeichnet) (103) mit der Gateway-Vorrichtung (102) über eine zweite Kommunikationsleitung (107) verbunden ist, wobei die Gateway-Vorrichtung umfasst: ein erstes Kommunikationsmittel (201), das Senden und Empfang von Informationen über die erste Kommunikationsleitung (106) durchführt; ein zweites Kommunikationsmittel (202), das Senden und Empfangen von Information über die zweite Kommunikationsleitung (107) durchführt; ein Steuernachrichten-Verarbeitungsmittel (203), das zwischen dem ersten Kommunikationsmittel (201) und dem zweiten Kommunikationsmittel (202) angeordnet ist und eine aus der nicht-NV-konformen ECU (103) an die NV-konforme ECU (101) und vice versa übertragene Steuernachricht weiterleitet; ein NV-Verarbeitungsmittel (204), das dafür ausgelegt ist, eine NV-Nachricht zum Durchführen der NV-Funktion über die erste Kommunikationsleitung (106) zu senden und zu empfangen, und ein entferntes Schlaf-Flag einstellt, welches anzeigt, dass die NV-konforme ECU (101) nicht im Normalzustand ist, wenn die NV-Nachricht über eine vorgegebene erste Periode nicht empfangen wird; ein Steuernachrichten-Übertragungsbestimmungsmittel (205), das in Übereinstimmung mit dem Zustand des entfernten Schlaf-Flags bestimmt, ob eine aus der nicht-NV-konformen ECU (103) über das Steuernachrichten-Verarbeitungsmittel (203) empfangene Steuernachricht an die NV-konforme ECU (101) zu senden ist oder nicht, und dann das Ergebnis der Bestimmung an das Steuernachrichten-Verarbeitungsmittel (203) befördert; und ein NV-Nachrichten-Übertragungsbestimmungsmittel (207), welches das NV-Verarbeitungsmittel (204) anweist, das Senden der NV-Nachricht in dem Fall zu stoppen, wenn das Steuernachrichten-Übertragungsbestimmungsmittel (205) bestimmt, dass die Steuernachricht nicht gesendet werden muss. |