摘要 |
Wurstwaren, mit einer Grobfraktion und einer Feinfraktion, mit folgenden Merkmalen: a) der Anteil der Grobfraktion beträgt wenigstens 50 Gew.-%, b) der Fettgehalt der Feinfraktion beträgt 10 bis 20 Gew.-% (bezogen auf die Trockenmasse), c) der Fettgehalt der Grobfraktion beträgt 2 bis 8 Gew.-% (bezogen auf die Trockenmasse), d) die mittlere Teilchengröße der Feinfraktion beträgt 1 bis 4 mm. e) der Gesamtfettgehalt der Trockenmasse beträgt 15 Gew.-% oder weniger. |