摘要 |
Vorrichtung (1) zur Bearbeitung von Datenträgern (D1 bis D16), umfassend mindestens zwei aufeinander folgende Transporteinrichtungen (2.1 bis 2.3) zum schrittweisen Transport der Datenträger (D1 bis D16) und mindestens zwei Gruppen (3) von Bearbeitungsstationen (3.1 bis 3.3) mit mindestens einer Bearbeitungsstation (3.1 bis 3.3) pro Gruppe (3), wobei jede Gruppe (3) jeweils einer der Transporteinrichtungen (2.1 bis 2.3) zugeordnet ist, wobei mindestens eine erste der Transporteinrichtungen (2.1) zum Transport der Datenträger (D1 bis D16) mit einer ersten Schrittweite (L1) und einem ersten Takt ausgebildet ist, wobei eine erste Übergabeeinheit (4.1) vorgesehen ist, umfassend eine Eingangsposition (PE), der die Datenträger (D1 bis D16) von der ersten Transporteinrichtung (2.1) zuführbar sind, eine Ausgangsposition (PA), aus der die Datenträger (D1 bis D16) einer zweiten der Transporteinrichtungen (2.2) zuführbar sind, und Transportmittel zum Transport des Datenträgers (D1 bis D16) aus der Eingangsposition (PE) in die Ausgangsposition (PA), wobei die Transportmittel mit einer Taktdauer steuerbar sind, die einer Taktdauer einer der beiden Transporteinrichtungen (2.1, 2.2) entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Transporteinrichtung (2.2) eine solche zweite Schrittweite (L2) und/oder zweiten Takt aufweist, dass zwischen aufeinanderfolgenden Datenträgern (D1 bis D16) auf der zweiten Transporteinrichtung (2.2) jeweils mindestens eine Leerposition (L) ausgebildet ist, wobei der zweiten Transporteinrichtung (2.2) mindestens eine Gruppe (3) aus je mindestens zwei Bearbeitungsstationen (3.1 bis 3.3) zugeordnet ist, die aufeinanderfolgend mit einem dem Abstand der aufeinanderfolgenden Datenträger (D1 bis D16) entsprechenden Abstand entlang der zweiten Transporteinrichtung (2.2) angeordnet sind, wobei diese Bearbeitungsstationen (3.1 bis 3.3) so steuerbar sind, dass fertig bearbeitete Datenträger (D1 bis D16) aus den Bearbeitungsstationen (3.1 bis 3.3) jeweils einer der Leerpositionen (L) zuführbar und zu bearbeitende Datenträger (D1 bis D16) von der zweiten Transporteinrichtung (2.2) jeweils einer der Bearbeitungsstationen (3.1 bis 3.3) zuführbar sind.
|