摘要 |
Säscharanordnung (10), umfassend mindestens eine an einem Schararm (12) angeordnete und winkelig zu einer Fahrtrichtung (F) angestellte drehbar gelagerte Einscheibenschar (22), sowie ein drehbar gelagertes und der wenigstens einen Einscheibenschar (22) zugeordnetes Tiefenführungsrad (28), wobei das Tiefenführungsrad (28) derart seitlich und leicht hintereinander versetzt neben der wenigstens einen Einscheibenschar (22) angeordnet ist, dass sich die Umrisse der Einscheibenschar (22) und des Tiefenführungsrads (28) teilweise schneiden, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei an dem Schararm (12) nebeneinander angeordnete und winkelig zueinander angestellte drehbar gelagerte Einscheibenschare (22) vorgesehen sind, wobei das Tiefenführungsrad (28) den beiden Einscheibenscharen (22) zugeordnet ist und eine Felge (34) oder ein Gummireifen (36) des Tiefenführungsrads (28) einen Abstreifer für an den Scheiben (24) anhaftende Erde bildet und wobei die Einscheibenschare (22) jeweils winklig zum Tiefenführungsrad (28) angeordnet sind.
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