摘要 |
Boden-, Wand- oder Deckenbelag aufweisend zumindest eine erste Deckplatte (1) und zumindest eine zweite Deckplatte (2), wobei die erste (1) und die zweite Deckplatte (2) jeweils eine Oberseite (3), eine zur Auflage auf den Untergrund vorgesehene, der Oberseite (3) gegenüberliegende Unterseite (4), eine erste Seitenfläche (5), eine an die erste Seitenfläche (5) anschließende zweite Seitenfläche (6), eine an die zweite Seitenfläche (6) anschließende und der ersten Seitenfläche (5) gegenüberliegende dritte Seitenfläche (7) und eine an die dritte Seitenfläche (7) anschließende und der zweiten Seitenfläche (6) gegenüberliegende vierte Seitenfläche (8) aufweisen, wobei die Seitenflächen (5, 6, 7, 8) in ihrem jeweiligen der Unterseite (4) benachbarten Bereich (9, 10, 11, 12) eben ausgebildet sind und die Seitenflächen (5, 6, 7, 8) in ihrem jeweiligen der Oberseite (3) benachbarten Bereich Vorsprünge (13, 14, 15, 16) und Ausnehmungen (17, 18, 19, 20) aufweisen, wobei die im Bereich der ersten (5) und der zweiten Seitenfläche (6) ausgebildeten Vorsprünge (13, 14) über den der Unterseite (4) benachbarten ebenen Bereich (9, 10) der jeweiligen Seitenfläche (5, 6) hinausragen, wobei die im Bereich der dritten (7) und der vierten Seitenfläche (8) ausgebildeten Ausnehmungen (19, 20) hinter den der Unterseite (4) benachbarten ebenen Bereich (11, 12) der jeweiligen Seitenfläche (7, 8) zurückspringen, wobei die im Bereich der ersten (5) und der zweiten Seitenfläche (6) der ersten Deckplatte (1) ausgebildeten Vorsprünge (13, 14) eine Form aufweisen, die einen formschlüssigen Eingriff in die jeweiligen komplementären, in der dritten (7) und der vierten Seitenfläche (8) der zweiten Deckplatte (2) ausgebildeten Ausnehmungen (19, 20) ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein im Bereich der ersten Seitenfläche (5) ausgebildeter Vorsprung (13) einen spundartigen Fortsatz (21) aufweist, zumindest ein im Bereich der zweiten Seitenfläche (6) ausgebildeter Vorsprung (14) einen spundartigen Fortsatz (22) aufweist, zumindest eine im Bereich der dritten Seitenfläche (7) ausgebildete Ausnehmung (19) eine nutartige Einkerbung (23) aufweist, und zumindest eine im Bereich der vierten Seitenfläche (8) ausgebildete Ausnehmung (20) eine nutartige Einkerbung (24) aufweist, wobei die im Bereich der ersten (5) und im Bereich der zweiten Seitenfläche (6) der ersten Deckplatte (1) ausgebildeten spundartigen Fortsätze (21, 22) eine Form aufweisen, die einen in vertikaler Richtung formschlüssigen Eingriff in die entsprechenden, in der dritten (7) und der vierten Seitenfläche (8) der zweiten Deckplatte (2) ausgebildeten nutartigen Einkerbungen (23, 24) ermöglichen. |