摘要 |
<p>Laserschneidanordnung, bei der zumindest eine erste Laserschneideinrichtung (2a, 2b, 2c) von einer für Laserstrahlen undurchlässigen Kabine (1) umschlossen ist, wobei die Kabine (1) eine Schleuse (3) zum Einschleusen zu bearbeitender Teile (4, 4a, 4b) in die Kabine (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Schleuse (3) eine zweite Laserschneideinrichtung (8) vorgesehen ist.</p> |