摘要 |
Objekt als Werbe- und/oder Drittwerbeträger mit Zweitfunktion(-en) als Einrichtungsgegenstand, Möbel, Dekoration, Kunst(-Träger), Verpackung Die werbliche Nutzbarkeit wird durch die Bauform und/oder die Oberflächengestaltung bestimmt. Die werbliche Nutzbarkeit kann unmittelbar (zum Beispiel einem Produkthersteller, Firma, Eventveranstalter) oder mittelbar, durch einen oder mehrere Dritte (durch Teilung/Zuweisung von Werbefläche), zum Transport einer Werbebotschaft dienen. Das Objekt stellt somit werbetechnisch ein trojanisches Pferd da, bei welchem der Zusatznutzen so weit überwiegt, dass der Zielpersonenkreis die werbliche Ausgestaltung, die möglicherweise sonst als störend empfunden wird, aus praktischem Nutzen, hinnimmt. Der Gegenstand bleibt länger als üblicher Weise eine einfache Verpackung in Nutzung und kann während dieser Zeit seine Werbeaufgabe mehr oder weniger unterschwellig ausüben.
|