Eine Batterieeinzelzelle (1) weist ein Gehäuse auf. Außerdem ist sie mit einer Anordnung von aktivem Material (Elektrodenstapel 5) in dem Gehäuse versehen. Das Gehäuse weist außerdem zumindest im Bereich des aktiven Materials einen Elektrolyt auf. Erfindungsgemäß ist in dem Gehäuse wenigstens ein Füllkörper (8) aus elektrisch isolierendem Material angeordnet.