<p>In einem Fahrzeugsitz ist mindestens eine Antenne (7) angeordnet und befestigt. Die mindestens eine Antenne (7) ist aus einem von einem Sitzbezug (6) des Fahrzeugsitzes separat ausgebildeten leitfähigen Textil oder Vlies gebildet. Die mindestens eine Antenne (7) ist mit einer Sende- oder Empfangseinheit koppelbar.</p>