摘要 |
Um innerhalb eines einheitlichen Systems zum Übertragen und Empfangen von verschlüsselten oder unverschlüsselten Ton- und/oder Bildinhalten die Forderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und von "Free-to-Air"-Programmanbietern nach unverschlüsselter Bearbeitung und/oder Wiedergabe und/oder Speicherung von frei zugänglchen Inhalten beim Endnutzer zu erfüllen, wird innerhalb einer in dem Empfangssignal enthaltenen Nutzungsberechtigungsinformation (2) eine spezielle Anweisung (3) eingefügt, nicht zu verschlüsseln. Die Anweisung (3) signalisiert, dass der Endnutzer nach dem Empfang die Ton- und/oder Bildinhalte unverschlüsselt verfügbar haben soll. Die Nutzungsberechtigungsinformation (2) bleibt auch bei einer gegebenenfalls kaskadierten, verschlüsselten Weiterübertragung der Ton- und/oder Bildinhalte hinzugefügt oder durch geeignete Maßnahmen logisch verknüpft, selbst wenn sie physikalisch getrennt von den Bild- und/oder Toninhalten mit übertragen wird. Bei der Bearbeitung und/oder Wiedergabe und/oder Speicherung der in verschlüsselter Form weiter übertragenen Bild- und/oder Toninhalte löst die spezielle Anweisung (3) zumindest am Ende der Weiterübertragungskaskade eine Entschlüsselung der Bild- und/oder Toninhalte aus.
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