Bei einem Brausekopf zur Erzeugung von pulsierend abgegebenen Brausestrahlen, die wenigstens über eine Wasserstrahldüse am Brauseboden austreten, ist vorgeschlagen, dass am Brauseboden wenigstens zwei voneinander unabhängige Einrichtungen zur Erzeugung von pulsierend austretenden Brausestrahlen vorgesehen sind.