摘要 |
<p>Bei einer Einrichtung, insbesondere Marknagel (R1, R2) und/oder Hülse (R3) zum Einsetzen in Röhrenknochen aus einem Grundkörper (1), in welchem ggf. jeweils endseits radiale Bohrungen (2) für Verriegelungsschrauben vorgesehen sind, soll dem Grundkörper (1) wenigstens ein Stabilisator (5) zugeordnet sein.</p> |