摘要 |
<p>Zur Abgabe eines Signals bei Nichterreichbarkeit eines Kommunikationsteilnehmers an einer Teilnehmerstelle (SUB2) eines zu einem Kommunikationsnetz gehörenden ersten Teilnetzes (NET 1), insbesondere eines Festnetzes, nach Auftreten eines für die betreffende Teilnehmerstelle bestimmten Anrufs an eine festgelegte bestimmte Stelle eines zu dem genannten Kommunikationsnetz gehörenden zweiten Teilnetzes (NET 2), insbesondere des Internets, welches über wenigstens eine Übergangseinrichtung (GW) mit dem ersten Teilnetz (NET 1) verbunden ist und in welchem Kommunikationsverbindungen von und zu einem dem betreffenden Kommunikationsteilnehmer zugeordneten Mobilfunkgerät (MOF) als Funkverbindungen herstellbar sind, wird durch eine im ersten Teilnetz (NET 1) eingerichtete Rufsignalweiterleitung von der genannten Teilnehmerstelle (SUB2) zu einem dem zweiten Teilnetz (NET 2) zugehörigen Server (SVR) sowie durch einen in diesem Server (SVR) festgelegten Informationsdienst zu der bestimmten Stelle des betreffenden zweiten Teilnetzes (NET 2) ein zumindest die Rufnummer der anrufenden Teilnehmerstelle (SUB1) umfassendes Kurztextinformationssignal übertragen.</p> |