摘要 |
Die Höhenlage des Schmelzenspiegels (8) bzw. des Füllstandes ("H") einer Glasschmelze (7) in Schmelzenbehältern (1) mit einem Boden (2) und einer oberen Bodenfläche (3) wird bei Glasschmelzanlagen unter Verwendung eines Ultraschallsenders (11) und eines Ultraschallempfängers (12) und durch Auswertung von Reflexionssignalen des Schmelzenspiegels (8) dadurch bestimmt, dass man: (a) durch den Boden (2) mindestens ein Kopplungselement (9, 10) hindurchführt und dessen Oberseite (9a, 10a) unterhalb des Schmelzenspiegels (8) der Glasschmelze (7) zumindest im wesentlichen bündig in der oberen Bodenfläche (3) anordnet, b) an der Unterseite des mindestens einen Kopplungselements (9, 10) mindestens ein Ultraschallelement aus der Gruppe Ultraschallsender (11), Ultraschallempfänger (12) und Sender-Empänger-Einheit anordnet, und c) aus der Laufzeitdifferenz der Schallwellen zwischen Ultraschallsender (11), Ultraschallempfänger (12) oder Sender-Empfänger-Einheit unter Abzug der Laufzeiten in dem mindestens einen Kopplungselement (9, 10) den Füllstand ("H") bestimmt. Die Regelung des Füllstandes ("H") kann dadurch geschehen, dass man mittels einer Regelanordnung (17) die Zufuhrmenge von Chargiermaterial in eine dem Schmelzenbehälter (1) vorgeschaltete Schmelzwanne nach Massgabe der Entnahmemenge aus dem Schmelzenbehälter (1) regelt.
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