摘要 |
<p>Nach Beendigung einer bestehenden für eine sofortige Gebührenauskunft zuvor bestimmten Verbindung zwischen Teilnehmern eines Telekommunikationsnetzes und nach Übertragung der zur Gebührenauskunft notwendigen Gebührendaten von einer an der vorherigen Verbindung beteiligten digitalen Fernsprechvermittlungsstelle (VK1) an eine an die digitale Fernsprechvermittlungsstelle angeschlossene oder in diese integrierte Telefaxübermittlungseinrichtung (FSRV) erhält die Teilnehmerendeinrichtung (TLN1,...,TLN9) eines der Teilnehmer automatisch eine Gebührenauskunft über die vorherige Verbindung im Telefaxformat von der Telefaxübermittlungseinrichtung.</p> |