摘要 |
<p>Nach Beendigung einer bestehenden für eine sofortige Gebührenauskunft zuvor bestimmten Fernmeldeverbindung zwischen Teilnehmern eines Telekommunikationsnetzes und nach Übertragung der zur Gebührenauskunft notwendigen Gebührendaten von einer an der vorherigen Verbindung beteiligten digitalen Fernsprechvermittlungsstelle (VK1) an eine mit der digitalen Fernsprechvermittlungsstelle in Verbindung stehende Vermittlungseinrichtung zur Versendung von elektronischer Post (ISRV), erhält ein Rechner (DSRV) zur Verwaltung von an einen Teilnehmer adressierter elektronischer Post von der Vermittlungseinrichtung automatisch eine Gebührenauskunft über die vorherige Fernmeldeverbindung in Form von elektronischer Post.</p> |