Bei einem Fahrwerk mit zwei lenkbaren Rädern (7) ist eine Stellvorrichtung (19) zur Steuerung der betriebsgerechten Lenkstellung und zusätzlich eine Rückstellvorrichtung (21) vorgesehen, welche im Versagensfall der betriebsmässigen Lenksteuerung die zu lenkenden Räder in die für Geradeausfahrt bestimmte Grundstellung automatisch zurückstellen und in dieser Lage halten.