摘要 |
Die SIM-Karte (10) für Benutzer eines Telekommunikationsnetzes (2) enthält mindestens einen Zähler (1002), der inkrementiert wird, wenn eine nicht für die Verkehrsabwicklung zuständige Ressource (A-F) in der SIM-Karte benutzt wird. Aus dem Zählerwert wird ein dem Benutzer verzugebührender Betrag ermittelt. Ein Belastungsbeleg mit dem verzugebührenden Betrag wird vorbereitet und an eine Belastungszentrale (42) im benannten Telekommunikationsnetz (2) übermittelt. Die vergebührte Ressource kann eine Software- oder Hardware-Ressource sein. Die Gebühr kann eine Lizenz-, Verkehrs- oder Dienstgebühr sein. Die Benutzung von einer einzigen Ressource kann ausserdem die Inkrementation von mehreren Zählern bewirken, zum Beispiel von einem ersten Zähler für die Lizenzgebühren, von einem zweiten Zähler für die Verkehrsgebühren, von einem dritten Zähler für die Dienstgebühren.
|