Um bei einer Isolatoranordnung (1a, 1b) für hohe Spannungen eine geringe Spannungsbelastung für einen im Inneren des Isolatorkörpers (3) verlegten Lichtwellenleiter (15) zu erzielen, ist vorgesehen, dass am Kopfende (5) des Isolatorkörpers (3) kapazitiv wirkende Potentialsteuermittel vorgesehen sind. Das dem Erdpotential zugeordnete Fussende (9) des Isolatorkörpers (3) ist potentialsteuermittelfrei.