摘要 |
<p>Bekannte Entsorgungseinrichtungen sind nicht für die Entsorgung von Giftstoffen geeignet und erlauben nur einen diskontinuierlichen Betrieb. Verschleißteile sind nur unter hohem Aufwand zu ersetzen. Die Einrichtung ist so aufgebaut, daß mindestens der innere Mantel der Spreng- und Brennkammer (4) aus übereinandergesetzten Stahlringen (5) besteht, die im zusammengefügten Zustand eine obere Einlaßöffnung (3) der Spreng- und Brennkammer (4) zur Einführung des Gefahrengutes und eine untere Auslaßöffnung (6) für den anfallenden Schrott bilden und daß die Einlaßöffnung (3) der Spreng- und Brennkammer (4) durch einen in der Schleusenkammer (1) absenkbar aufgehängten Stahlkörper (10) verschließbar ist. Die Einrichtung ist u.a. zur Entsorgung von Sprengkörpern sowie Spreng- und Giftstoffen geeignet.</p> |