摘要 |
Insbesondere zur Energieeinsparung als auch zur Rauchgasminimierung wird vorgeschlagen, in einer ersten Stufe (11) den Anteil der unterstöchiometrischen Verbrennung der ausgetriebenen flüchtigen Bestandteile (17) auf das Maß zu begrenzen, daß nicht mehr Verbrennungsenergie freigesetzt wird wie für die Trocknung der festen Abfallstoffe und/oder die Vergasung der noch gebundenen flüchtigen Bestandteile dieser Abfallstoffe erforderlich ist und daß die Verbrennung der weitergeleiteten Reststoffe (18) in mindestens einer weiteren Stufe (19) erfolgt. <IMAGE> |