<p>Bei einer Gleitschutzvorrichtung für Fahrzeugräder mit einem die Lauffläche des Fahrzeugreifens im montierten Zustand umschließenden Gleitschutzgürtel ist dieser mit mindestens einer Längenänderungsvorrichtung (65) versehen, die die Gewähr für seine satte und einwandfreie Anlage gegen die Lauffläche des Fahrzeugreifens bietet und die entweder leicht von Hand betätigbar ist oder aber ihre Funktion automatisch erfüllt.</p>