摘要 |
<p>Bei einer Vorrichtung zum externen Festlegen von Knochenfragmenten ist ein Parallelogrammgelenk (11, 12, 13, 20, 21) vorgesehen, mit dem ein nahezu reibungsfreies Einstellen der beiden Hälften der Vorrichtung möglich ist und dabei die gegenseitige Führung und Ausrichtung der Hälften vollständig erhalten bleibt. Mittels einer auf das Parallelogrammgelenk (11, 12, 13, 20, 21) aufsetzbaren Klammer läßt sich eine Druckkraft bzw. Zugkraft an dem Gelenk erzeugen, um die Knochenfragmente auseinanderzuschieben oder zusammenzuziehen. In einer weiteren Ausführungsform kann das Gelenk in beiden Richtungen gegen Federkraft ausgelenkt werden.</p> |