<p>Die Druckvorrichtung (12) ist als selbständige Baueinheit ausgebildet und so angeordnet, daß sich der Druckkopf (13) vor einer Gegenandruckrolle (14) befindet, die neben der den Beleg nicht in voller Breite erfassenden Umlenkrolle (8) der Belegverarbeitungseinrichtung so gelagert ist, daß ihre dem Druckkopf (13) zugewandte Scheitellinie fluchtend zu einer entsprechenden Scheitellinie der Umlenkrolle (8) verläuft. Die Baueinheit ist in Führungselementen gehalten und tangential zur Scheitellinie der Gegenandruckrolle (14) entlang der Führungselemente aus der Druckposition herausziehbar. Als Druckvorrichtung (12) dient vorzugsweise ein nach dem Thermo-Transfer-Prinzip arbeitender Druckkopf (13) mit einem synchron zum Beleg transportierten Thermo-Farbband (16).</p>