摘要 |
<p>Die insbesondere bei oben offenen Tauchbädern mit wenigstens einer Kammer mit einer gefährliche Gase oder Dämpfe entwickelnden Behandlungsflüssigkeit eingesetzte Absaughaube (1) weist wenigstens einen seitlichen Durchgang (19) für die mittels eines Hebezeuges in die Kammer einzutauchenden Bauteile auf. Um die gefährlichen Gase oder Dämpfe mit einem Sauggebläse mit vergleichsweise geringerer Saugleistung vollständig und sicher absaugen zu können und um den Bau längerer Tauchbäder zu ermöglichen, ist in der Oberwand (6) der Absaughaube (1) wenigstens ein Längsschlitz (14) für den Durchlauf von Hebeseilen (23) oder dergleichen des Hebezeuges vorgesehen, wobei der Längsschlitz (14) und der seitliche Durchgang (19) in einer gemeinsamen, vertikalen Ebene liegen und wobei der seitliche Durchgang (19) unterbrechungsfrei in den Längsschlitz (14) übergeht.</p> |