摘要 |
<p>Gelenk (10) mit mindestens einem ersten und einem zweiten Bolzenlager (16, 18), die Längsbohrungen (20, 22) aufweisen und über einen in diese einsetzbaren Scharnierbolzen (24) relativ derhbar miteinander verbunden sind. In einem Bolzenlager (16 bzw. 18) ist eine Tasche zur höhenverschiebbaren und drehfesten Aufnahme eines Einsatzes (38) in mehreren Stellungen vorgesehen, der mit einem Zahn (52) oder einer Nut (54) an seiner Peripherie ausgerüstet ist, wobei der Zahn (52) oder die Nut (54) zur Sperrung der Drehbewegung in einer Richtung in eine Nut (54) oder in einen Zahn am anderen Bolzenlager (18 bzw. 16) einrasten kann.</p> |