摘要 |
<p>Am Rand der quaderförmigen Grundplatte (1) einer Werkstückpalette sind rechtwinklig zueinander stehende Anschlagflächen (2) an Anschlagleisten (3) angebracht. Die Grundplatte ist durch ein Rastersystem aus einander abwechselnden Reihen (11,12) und Zeilen (13,14) unterteilt, wobei Gewindebohrungen (15) nur in den Kreuzungen der Reihen (11) mit den Zeilen (13) und der Reihen (12) mit den Zeilen (14) vorgesehen sind. Bei einer Rasterteilung (t) zwischen den Reihen und Zeilen beträgt der Abstand (a) zwischen benachbarten Gewindebohrungen (15) √2 t. Baukörper (4), die eine Auflage für das Werkstück (7) bilden, sind ebenso quaderförmig ausgebildet wie dünnere Abstandskörper (5) und haben eine kleinste Breite b = 2t. Abstandskörper werden jedoch in Längen 2t bis 6t mit Teilungssprung vorrätig gehalten. Die Baukörper (4), die auf ihrer Oberseite mit T-Nuten (19) versehen sind, können verschiedenartige Aufbauten wie beispielsweise einen Anschlagbolzen (6) tragen. Ihr Abstand zu den Anschlagflächen (2) wird in zwei Richtungen durch die Abstandskörper (5, 51, 52) eingestellt. Sie selbst werden lediglich durch eine in ihrer Mitte angebrachte Innensechskantschraube (18) auf der Grundplatte in einer Gewindebohrung (15) festgespannt. Durch Spannvorrichtungen (8), die auf weiteren Baukörpern (41) angebracht sind, läßt sich das Werkstück (7) gegen die Anschlagbolzen (6) und damit über die Baukörper (4) und die Abstandskörper (5, 51) gegen die Anschlagflächen (2) verspannen. Die Herstellungskosten der Grundplatte sind gering, und die Teilung kann sehr fein bemessen werden.</p> |