摘要 |
<p>Bei einer Tauchvorrichtung für geringe Tauchtiefen, mit einem röhrenförmigen Zuführteil (59) mit einer Lufteinlaßöffnung und einer Luftauslaßöffnung zur Zuführung von Luft oberhalb des Wasserspiegels zu mindestens einer Atemöffnung des Tauchers ist zum dauernden, von einer begrenzten Luftmenge unabhängigen Tauchen, auch unterhalb der physiologischen Schnorchelgrenze von 0,35 m Wassertiefe im Verlauf des Zuführteils (59) eine Luftpumpe (33) zur Förderung von Luft im Zuführteil (59) von der Lufteinlaßöffnung zur Luftauslaßöffnung angeordnet, an der (33) Betätigungs-einrichtungen (63, 15,87, 17) zu ihrer direkten oder indirekten mechanischen Betätigung durch den Taucher vorgesehen sind.</p> |