摘要 |
Messer, aufweisend: einen Hauptkörper (10), der plattenförmig ausgebildet ist, wobei beide Endabschnitte der Längsachse des Hauptkörpers (10) jeweils als erstes und zweites Ende (11, 12) definiert werden, und wobei ein Schneidekopf (13) am ersten Ende des Hauptkörpers (10) vorgesehen und dreieckig ausgeführt ist, und wobei der Schneidekopf (13) eine Spitzkante (131) und zwei erste Ebenen (132) aufweist, und wobei der Schneidekopf (13) mit einem Aufnahmeraum (133) versehen ist, und wobei eine erste Öffnung (134) in der Mitte der Spitzkante (131) des Schneidekopfs (13) versehen ist und mit dem Aufnahmeraum (133) kommuniziert, und wobei der Hauptkörper (10) an den ersten Ebenen (132) jeweils mit einer zweiten Öffnung (14) versehen ist, die ebenfalls mit dem Aufnahmeraum 133 kommuniziert; eine Schneideeinheit (20), die scheibenförmig ausgeführt und sich in den Aufnahmeraum (133) des Schneidekopfs (13) erstreckt, wobei die Schneideeinheit (20) eine erste Spitze (22) aufweist, die die erste Öffnung (134) überragt, und wobei die beiden Seiten der Schneideeinheit (20) die zweiten Öffnungen (14) überragen, und wobei die Schneideeinheit (20) mit einer Schneide (21) versehen ist; und zwei Schutzscheiben (30), die die beiden Seiten der Schneideeinheit (20) bedecken, wobei die beiden Schutzscheiben (30) beabstandet zu dem Hauptkörper (10) angeordnet sind, und wobei die Schutzscheiben (30) an der Schneideeinheit (20) anliegend jeweils mit einer zweiten Ebene (32) versehen sind, die parallel zu der ersten Ebene (132) verläuft, und wobei die zweite Ebene (32) und die Längsachse des Hauptkörpers (10) einen ersten Winkel (α) einschließt, und wobei die zweiten Ebenen (32) an der Schneide (21) jeweils mit einer dritten Ebene (33) versehen sind, die sich in Richtung des zweiten Endes (12) nach Außen erstreckt, und wobei die dritte Ebene (33) und die Längsachse des Hauptkörpers (10) einen zweiten Winkel (&bgr;) einschließt, der größer ist als der erste Winkel (α), derart, dass die dritte Ebene (33) und der Hauptkörper (10) eine erste verjüngte Öffnung (34) begrenzen. |