摘要 |
<p>Bei einer Vorrichtung zum Verhindern von Falschfahren auf einer Strasse (10) und insbesondere auf Autobahnen mittels einem Stopper (4.1–4.6) zum Aufhalten und/oder Zerstören von zumindest einem Reifen (1.1–1.4), soll der Stopper (4.1–4.6) so ausgelegt sein, dass er den Reifen (1.1–1.4) dann aufhält und/oder zerstört, wenn er sich gegen die erlaubte Fahrtrichtung bewegt, nicht aber, wenn sich der Reifen (1.1–1.4) berechtigterweise in der erlaubten Fahrtrichtung bewegt.</p> |