摘要 |
<p>Offenbart wird ein Radialgelenklager (1; 11) mit zumindest einem Außenring (2; 21) und einem Innenring (4; 41), wobei der Außenring (2; 21) zumindest einen Außenringinnendurchmesser (d1) aufweist und der Innenring (4; 41) eine Bohrung (10) mit einem Bohrungsdurchmesser (d2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenringinnendurchmesser (d1) kleiner ist als der Bohrungsdurchmesser (d2), sowie eine Radialgelenklageranordnung (14) und eine Kreuzgelenkanordnung.</p> |